Bedingungen und Konditionen
1. ANWENDBARKEIT
1.1 Allen Angeboten und Lieferungen der JBN SECURITY liegen diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen zugrunde, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
1.2 Nimmt der Auftraggeber in seine Bestellung Bestimmungen oder Bedingungen auf, die von diesen Bedingungen abweichen oder in ihnen nicht enthalten sind, so sind diese für den Auftragnehmer nur dann verbindlich, wenn und soweit sie von der JBN Security Products ausdrücklich und schriftlich anerkannt worden sind.
2. ANGEBOTE
2.1 Alle Angebote sind freibleibend, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes angegeben.
2.2 Sollte sich herausstellen, dass die vom Kunden im Antrag oder im Vertrag gemachten Angaben unrichtig waren, hat die JBN SECURITY das Recht, die Preise entsprechend anzupassen.
3. AUFTRÄGE / BESTELLUNGEN
3.1 Aufträge / Bestellungen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber schriftlich bestätigt worden sind, oder in Ermangelung einer solchen Bestätigung durch die Ausführung des Auftrags durch die JBN SECURITY.
3.2 Der Auftraggeber ist stets verpflichtet, der JBN SECURITY die von ihm für den Auftrag verwendeten Qualitätsanforderungen vollständig mitzuteilen, andernfalls ist die JBN SECURITY, wenn dies nach Annahme des Auftrages ersichtlich wird, berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne dass sich daraus für den Auftraggeber ein wie auch immer geartetes Recht auf Schadenersatz ergibt.
3.3 Nicht funktionelle Unterschiede zwischen den Produkten, Dienstleistungen und allen anderen Spezifikationen und Qualitätsangaben und der tatsächlichen Ausführung der gelieferten Arbeiten berechtigen den Auftraggeber nicht zu einer Entschädigung in welcher Form und aus welchem Grund auch immer.
4. PREISE
4.1 Die Preise der JBN SECURITY beruhen auf den für uns am Tag des Angebots geltenden kostenbestimmenden Faktoren. Erhöhen sich die Preise dieser kostenbestimmenden Faktoren nach Ablauf eines Monats ab dem Datum des Angebots und/oder der Bestätigung, auch wenn diese Erhöhung auf Umstände zurückzuführen ist, die zum Zeitpunkt des Angebots und/oder der Bestätigung vorhersehbar waren, sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend zu erhöhen, wobei diese Erhöhung für den Kunden verbindlich ist.
5. LIEFERZEIT
5.1 Die Lieferfrist beginnt an dem Tag, an dem die schriftliche Bestellung bei der JBN SECURITY eingeht.
5.2 Eine Überschreitung vereinbarter Lieferzeiten, gleich aus welchem Grund, berechtigt den Auftraggeber nicht zu Schadensersatz, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
6. LIEFERUNG
6.1 Die JBN SECURITY ist berechtigt, einen Auftrag in Teillieferungen aufzuteilen und diese in Rechnung zu stellen, wobei sie sich das Recht vorbehält, für jede in Rechnung gestellte Teillieferung Zahlung gemäß den geltenden Zahlungsbedingungen zu verlangen.
7. RISIKEN UND TRANSPORT
7.1 Die Gefahr für die Waren liegt beim Kunden ab dem Zeitpunkt, an dem sie zur Lieferung bereitstehen.
7.2 Das Risiko für den Anschluss der Geräte an das Netz liegt beim Kunden. Ein vorübergehender Ausfall des Internets/Netzes berechtigt nicht zu einer Entschädigung, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
8. ÄNDERUNG DES AUFTRAGS
8.1 Alle Änderungen des Auftrags, sei es auf Anweisung des Auftraggebers oder aufgrund der Tatsache, dass eine andere Ausführung aufgrund welcher Umstände auch immer erforderlich ist, gelten als Mehrarbeit, wenn damit Mehrkosten verbunden sind, und, soweit weniger Kosten anfallen, als Minderarbeit. Diese werden dem Auftraggeber entsprechend in Rechnung gestellt.
8.2 Muss die JBN SECURITY aufgrund von zum Zeitpunkt des Angebots bzw. der Auftragsbestätigung unbekannten Umständen mehr Arbeiten als vereinbart oder unter erschwerten Bedingungen durchführen, als ihr bei Vertragsabschluss bekannt war, ist die JBN SECURITY berechtigt, die dadurch entstehenden Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Ist der Auftraggeber mit den Mehrkosten nicht einverstanden, so hat er das Recht, den noch nicht ausgeführten Teil des Auftrages zu stornieren.
9. URHEBERRECHTE
9.1 Der Auftraggeber behält sich in Bezug auf die von ihm erstellten Produkte, Dienstleistungen und Websites sowie in Bezug auf die von ihm verwendeten Produktionsmethoden ausdrücklich alle Rechte an und aus geistigen Eigentumsrechten, wie z.B. Muster-, Urheber- und Patentrechten, vor, sofern nicht anders vereinbart.
9.2 Alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten schriftlichen Veröffentlichungen bleiben Eigentum des Auftraggebers und sind auf dessen Verlangen unverzüglich an ihn zurückzugeben. Sie dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftraggebers weder ganz noch teilweise vervielfältigt, Dritten zur Verfügung gestellt oder zur Einsichtnahme überlassen oder von Dritten zur Herstellung von Waren und/oder Dienstleistungen, auf die sie sich beziehen, verwendet werden.
10. GEWÄHRLEISTUNG
10.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, garantiert die JBN SECURITY, dass der ihr erteilte Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen mit der gebotenen Sorgfalt ausgeführt wurde.
10.2 Die Garantie wird nur gegen Vorlage der Originalrechnung gewährt.
10.3 Die JBN SECURITY übernimmt beim Verkauf von ausgetauschten Überwachungskameras keine Gewährleistung.
10.4 JBN SECURITY übernimmt keine Garantie für die Reparatur oder Installation von Software oder Virenschäden.
10.5 JBN SECURITY ist nicht haftbar oder verantwortlich für verkaufte Produkte, die aufgrund von Software oder anderen Programmen, die vom Kunden selbst auf den Computern installiert wurden, nicht ordnungsgemäß funktionieren.
10.6 Preise und technische Spezifikationen können ohne Vorankündigung geändert werden.
10.7 Aus der Angabe von Preisempfehlungen können keine Rechte abgeleitet werden.
10.8 Das Nichtfunktionieren von Waren aufgrund von Unfähigkeit und/oder falschen Einstellungen und/oder Installationsarbeiten fällt nicht unter die Garantie. Sie können sich jedoch an unsere Serviceabteilung wenden, wofür wir 65 € pro Stunde ohne Anfahrtskosten und Mehrwertsteuer berechnen.
10.9 JBN SECURITY protokolliert die Infrastruktur während der Installation, wobei alle Dinge als zum Zeitpunkt der Installation vorhanden festgehalten werden. Sollten sich in dieser Struktur Probleme ergeben, die dazu führen, dass das System nicht mehr funktioniert, kann dies vom Installateur zu einem Stundensatz von € 65,- ohne Mehrwertsteuer und Anfahrtskosten behoben werden.
10.10 JBN SECURITY bietet nur Garantie auf die von ihr gelieferten Produkte in Form von Reparatur, Ersatz oder (teilweiser) Gutschrift. JBN kann niemals für Folgeschäden, in welcher Form auch immer, haftbar gemacht werden.
10.11 Speziell bestellte Artikel können niemals als Fehlbestellung zurückgegeben werden.
10.12 Bestellte Artikel können nur als Fehlbestellung zurückgegeben werden. Bei Rückgabe von Fehlbestellungen berechnet JBN SECURITY 15% Wiedereinlagerungskosten.
10.13 Ausgenommen von der Garantie sind Verschleißteile wie Festplatten und Batterien.
11. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
11.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Zahlungen in Euro zu leisten und innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels auf das Konto der JBN SECURITY zu überweisen.
11.2 Wenn die Zahlung nicht innerhalb der in diesem Artikel genannten Zahlungsfrist erfolgt ist, ist die JBN SECURITY berechtigt, ab dem Ende dieser Frist ohne Inverzugsetzung eine Entschädigung für den Zinsverlust in Höhe von 13% p.a. oder die gesetzlichen Zinsen - falls höher - auf den dann ausstehenden Betrag zu berechnen. Bei der zweiten Mahnung wird dem Schuldner eine Verwaltungsgebühr in Rechnung gestellt.
11.3 Die JBN SECURITY ist berechtigt, vom Auftraggeber neben dem Kaufpreis und den Zinsen auch alle gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten zu verlangen, die nicht durch die Zahlung verursacht wurden. Außergerichtliche Inkassokosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Auftraggebers, wenn sich die JBN SECURITY der Hilfe eines Dritten bei der Einziehung bedient hat.
12. EIGENTUMSVORBEHALT
12.1 Solange der Auftraggeber nicht den gesamten vereinbarten Betrag bezahlt hat, bleiben alle gelieferten Waren Eigentum der JBN SECURITY.
12.2. Wenn der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag gegenüber der JBN SECURITY nicht nachkommt, ist die JBN SECURITY berechtigt, die Waren ohne Inverzugsetzung zurückzufordern, wobei der Vertrag auch ohne gerichtliche Intervention aufgelöst wird. Nach einem Zahlungsverzug ist die JBN SECURITY 30 Tage nach Beendigung der Arbeiten berechtigt, davon Gebrauch zu machen.
13. BESONDERE UMSTÄNDE AUF SEITEN DES AUFTRAGGEBERS
13.1 Die Zahlungsforderung wird sofort fällig, wenn der Auftraggeber in Konkurs geht, Zahlungsaufschub beantragt oder eine allgemeine Pfändung des Vermögens des Auftraggebers durchgeführt wird, der Auftraggeber stirbt und außerdem, wenn der Auftraggeber in Liquidation geht oder aufgelöst wird.
13.2 In den vorgenannten Fällen hat die JBN SECURITY auch das Recht, den Vertrag oder den nicht erfüllten Teil davon ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention aufzulösen oder auszusetzen, unbeschadet ihres Rechts, Ersatz für den ihr daraus entstehenden Schaden zu verlangen.
14. REPARATUR (RMA)
14.1 Reparaturen werden nur mit einem vollständig ausgefüllten RMA-Formular bearbeitet.
14.2 Allen RMAs muss eine Kopie des Kaufbelegs beigefügt werden.
14.3 Bei der Rücksendung einer RMA muss das Produkt ordnungsgemäß in einem Umkarton verpackt sein, die Sendung muss ausreichend frankiert sein. Die RMA-Ware muss innerhalb von 7 Tagen nach Erstellung der RMA bei JBN eingehen.
14.4 In allen Fällen, in denen bei einer eingereichten RMA kein Mangel festgestellt wird, wird eine Bearbeitungsgebühr von Eur. 50,- ohne Mehrwertsteuer erhoben.
15. UNVOLLSTÄNDIGE BESTELLUNG
Wenn eine Bestellung fehlende oder falsche Artikel enthält, müssen Sie dies der JBN SECURITY innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt per E-Mail mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann die JBN SECURITY nicht mehr für fehlende oder falsch gelieferte Artikel haftbar gemacht werden.
16. RÜCKGABE FALSCH BESTELLTER PRODUKTE
Die Rücksendung von falsch bestellten Waren ist nur nach Ausfüllen eines RMA-Formulars möglich. Speziell bestellte Waren werden nicht zurückgenommen. Die Ware muss innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum bei der JBN eingehen. Die Ware muss in ungeöffneter Verpackung und ohne gebrochene Siegel bei der JBN eingehen. Der Absender ist in jedem Fall dafür verantwortlich, dass die zurückzusendende Ware ordnungsgemäß in einer Ombox mit ausreichend Verpackungsmaterial und ausreichend Porto verpackt ist. Waren, deren Verpackung beschriftet, zerrissen oder in irgendeiner Weise beschädigt ist, werden nicht zurückgenommen. JBN ist unter keinen Umständen für Transportschäden an zurückgesandten Waren verantwortlich. JBN erhebt eine Wiedereinlagerungsgebühr von 15% für zurückgesandte Waren. Eine Gutschrift erfolgt durch eine Ladengutschrift auf dem Konto.
17. RICHTIGE AUSWAHL
Für alle vertraglichen und vorvertraglichen Beziehungen gilt das niederländische Recht.